„Je detaillierter Erbschaft und Nachlass geregelt sind, desto weniger Streit.

Erbrecht

Die Menschen beschäftigen sich ungern mit dem Ende und den Dingen, die damit zusammenhängen. Aufgrund unserer langen Erfahrung im Erbrecht weiß ich jedoch, wie erleichternd es viele empfinden, wenn das Erbe vernünftig und gewissenhaft geregelt wurde und sie ihr Vermächtnis rechtlich einwandfrei hinterlassen können.

Ich berate Sie im Sinne einer Gesamtstrategie, die zukünftige Konflikte unter Erben und Erbengemeinschaften vermeiden soll. Die Testamentsgestaltung hat das Ziel, den Vermögenssübergang geordnet vollziehen zu können, sodass Risiken und steuerliche Nachteile vermieden werden.

Eine besondere Herausforderung ist die Entwicklung von Vermögenstransferplanungen für Familien, die unternehmerisch tätig sind, da hier neben dem Erbrecht auch steuer- und gesellschaftsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.

Ich verfüge über ein gut gepflegtes Netzwerk von Kolleginnen und Kollegen aus den angrenzenden Rechtsgebieten, die mir bei Bedarf im Steuerrecht und im Gesellschaftsrecht zur Seite stehen.

Zu unseren Leistungen im Erbrecht gehören: Beratung zur umfassenden Nachfolgeplanung, Gestaltung streitvermeidender und steueroptimierter Testamente und Erbverträge, Entwicklung von Sondertestamenten (z.B. Behinderten-, Geschiedenen-, Patchworkehentestamente) und Unternehmertestamente, Beratung zu lebzeitigen Vermögensübertragungen und vorweggenommene Erbfolge, Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen, Beratung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Gestaltung individueller Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Leistungen, die wir Ihnen nach dem Erbfall bieten: Rechtliche Begleitung im Nachlassfall, einschließlich rechtlicher Beratung in Bezug auf Erbscheinverfahren, Erbenermittlung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Nachlassauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten aller Art, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilansprüchen und Vermächtnissen, Beratung zur Erbschaftssteuer, Beratung von Erben (z. B. bei Fragen der Verwaltung einer Erbengemeinschaft oder der Berücksichtigung von Vorempfängen), Abwicklung/Verwaltung von Nachlässen als Testamentsvollstrecker und auch die Erbrechtsmediation.

Eine Übersicht aller Leistungen im Bereich Erbrecht finden Sie hier.

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Sabine Kleidon . Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht
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